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Sanitätsdienst - schnelle Hilfe bei Veranstaltungen

Ansprechpartner

Herr
Timo Ostuni
stv. Rotkreuzleiter Telefon: (0 52 25) 45 85
Telefax: (0 52 25) 60 18 02 info@drk-spenge.de Immanuel-Kant-Str. 21
32139 Spenge

Ob Rockkonzert, Fußballspiel, Karnevalsumzug oder Straßenfest – wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es viele kleine und größere Notfälle. Ob ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Läufer beim Marathon die Luft ausgeht – der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes leistet schnelle Hilfe.

Warum Sanitätswachdienste?

Sie benötigen einen Sanitätswachdienst für Ihre Veranstaltung, Sport- oder Kulturfest, Reitturnier, Stadt- oder Vereinsfest, Konzert, Firmenjubiläum, etc.?

 

Für die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher Ihrer Veranstaltung sorgt seit vielen Jahren das Deutsche Rote Kreuz Spenge. Bei unzähligen Groß- und Kleinveranstaltungen bieten wir mit unserem umfangreichen Leistungsangebot die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze der Bevölkerung. Die ehrenamtlichen Helfer des Sanitätsdienstes sorgen für die zügige und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgebildet und werden für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet.

Jedoch entbinden wir Sie als Veranstalter nicht von der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Personen- und Sachschäden liegt in jedem Fall beim Veranstalter.

Teilweise wird den Veranstaltern von den Genehmigungsbehörden vorgeschrieben, einen Sanitätsdienst zu stellen. Es gibt keine genauen Vorgaben, ab welcher Größe oder Umfang eine Veranstaltung von einem Sanitätsdienst betreut werden muss. Sie sollten sich, wenn Sie eine Veranstaltung organisieren, frühzeitig erkundigen, ob und in welchem Umfang Sie einen Sanitätsdienst brauchen. Bitte beachten Sie, dass die Anforderung eines Sanitätswachdienstes mindestens 4 - 6 Wochen vor der Veranstaltung bei uns vorliegen sollte.

Was das DRK bietet!

Unsere Einsatzkräfte sind fachlich geschult und bilden sich stetig weiter. Sie verfügen über die notwendige Ausrüstung wie z.B.:

  • Notfallrucksäcke
  • Defibrillatoren
  • Sauerstoffgeräte
  • Notfallkoffer
  • Vakuummatratzen
  • Schaufeltrage
  • Krankentransportwagen
  • Mannschaftstransportwagen
  • Sonderfahrzeuge und vieles mehr

Für das Personalaufgebot bei Sanitätsdiensten sind in erster Linie die Angaben des Veranstalters maßgeblich.

Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • Art und Ort der Veranstaltung
  • erwartete Besucherzahl
  • besondere örtliche Gegebenheiten
  • besondere Personen (VIP´s, Prominente, Politiker etc.)
  • Ansprechpartner (Name, Telefon, Telefax, Handy, E-Mail)

Erfahrungswerte bzw. Berechnungshilfen (MAURER-Algorithmus) zur Einsatzplanung helfen bei der Einschätzung des Gefahrenpotenzials.

Bestimmungen und Sonderfälle

Das Rote Kreuz ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass es dem DRK nicht möglich ist, kommerzielle und profitorientierte Veranstaltungen kostenlos zu betreuen. Die Kosten für Sanitätswachdienste hängen von der Art der Veranstaltung, den angeforderten Kräften und der Dauer des Sanitätsdienstes ab.

Da das Rote Kreuz auch Aufgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes und bei Großschadensereignissen wahrzunehmen hat, kann es bei einem entsprechenden Einsatzauftrag passieren, dass der Veranstaltungssanitätsdienst ganz oder zumindest teilweise abgebrochen werden muss. In diesem Fall stehen dem Veranstalter jedoch keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK zu.

Als kompetenter Ansprechpartner in Fragen zur sanitätswachdienstlichen Absicherung von Veranstaltungen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.

Formular zur Anforderung von Sanitätswachdiensten

Nutzen Sie das PDF-Dokument oder das Onlineformular für die Anfrage bezüglich eines Sanitätswachdienstes.

PDF-Dokument: Anmeldung Sanitätswachdienst

Onlineformular: Anmeldung Sanitätswachdienst

  1. Absender/Veranstalter
  2. Angaben zur Veranstaltung
  3. Hinweis:
  4. Die Kosten für Sanitätswachdienste hängen von der Art der Veranstaltung, den eingesetzten Einsatzkräften und der Dauer des Sanitätsdienstes ab. Da das Rote Kreuz auch Aufgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes und bei Großschadensereignissen wahrzunehmen hat, kann es bei einem entsprechendem EInsatzauftrag passieren, dass der Veranstaltungssanitätsdienst ganz oder zumindest teilweise abgeborchen werden muss. In diesem Fall stehen dem Veranstalter jedoch keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK zu. Auch eine Haftung Dritter im Hinblick auf eine möglicherweise eintretende sanitätsdienstliche Unterversorgung der Veranstaltung scheidet aus.
  5. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der: Datenschutzerklärung.